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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Namar cars&care GmbH – Autovermietung

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mietverträge, die zwischen der namar cars&care GmbH und dem Mieter über die Anmietung von Fahrzeugen abgeschlossen werden, unabhängig davon, ob die Buchung online, per E-Mail oder telefonisch erfolgt.

2. Buchung und Vertragsabschluss

Die Buchung eines Fahrzeugs erfolgt über ein Online-Formular, per E-Mail oder telefonisch. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter zustande.

3. Zahlungsmethoden

Folgende Zahlungsmethoden werden akzeptiert:

  • Barzahlung

  • Überweisung

  • Kreditkarte

  • PayPal

  • EC-Karte

Der Mietpreis sowie ggf. eine zu hinterlegende Kaution sind bei Übergabe des Fahrzeugs fällig.

4. Voraussetzungen für Mieter

Der Mieter muss:

  • mindestens 18 Jahre alt sein

  • seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse sein

Der Mieter ist verpflichtet, bei Fahrzeugübergabe einen gültigen Führerschein und Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

5. Stornierung

Eine Stornierung der Buchung ist bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei möglich.
Bei späterer Stornierung oder Nichtabholung des Fahrzeugs wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises berechnet.

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich,

  • das Fahrzeug sorgsam und nach den geltenden Vorschriften zu führen

  • das Fahrzeug bei Rückgabe vollgetankt zu übergeben

  • im Fahrzeug nicht zu rauchen

  • Schäden und Unfälle unverzüglich der namar cars&care GmbH zu melden

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen diese AGB entstehen.

7. Versicherung und Haftung

Alle Mietfahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung im Schadensfall wird dem Mieter bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

8. Rückgabe und Verspätung

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe wird ein zusätzliches Entgelt fällig, dessen Höhe sich nach dem jeweils gültigen Mietpreis für den entsprechenden Zeitraum richtet.

9. Haftungsausschluss für fremde Inhalte

Sofern auf dieser Website auf Internetseiten Dritter verwiesen wird, übernimmt die Namar cars&care GmbH keine Verantwortung für deren Inhalte.

10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist München.

11.  Anzeigepflicht bei Unfällen
Der Mieter bzw. Fahrer ist verpflichtet, bei jedem Unfall mit dem Mietfahrzeug unverzüglich die Polizei zu verständigen und auf eine polizeiliche Unfallaufnahme zu bestehen — auch dann, wenn kein anderer Unfallbeteiligter vorhanden ist.

Der Mieter bzw. Fahrer hat Namen, Anschriften und Kontaktdaten aller Beteiligten und Zeugen sowie Ort, Zeit, Straße und die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge festzuhalten und dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Es ist dem Mieter oder Fahrer untersagt, gegnerische Ansprüche anzuerkennen. Die Durchsetzung von Ersatzansprüchen wegen unfallbedingter Fahrzeugschäden obliegt ausschließlich dem Vermieter.

Der Mieter ist verpflichtet, den Unfallhergang wahrheitsgemäß zu schildern und den Vermieter bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Soweit ein Unfallbericht-Formular bei den Fahrzeugpapieren vorhanden ist, ist dieses vollständig auszufüllen und dem Vermieter zu übergeben.

12. Nutzungsbeschränkungen

Dem Mieter ist es untersagt, das Mietfahrzeug für motorsportliche Veranstaltungen, Testfahrten oder zu rechtswidrigen Zwecken zu nutzen, auch wenn diese nur am jeweiligen Tatort verboten sind. Insbesondere ist die Beförderung von Gefahrgut ausgeschlossen.

Eine Überladung des Fahrzeugs über die gesetzlichen Bestimmungen oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebenen Grenzwerte hinaus ist nicht zulässig. Das Fahrzeug ist so zu nutzen, dass ein übermäßiger und außergewöhnlicher Verschleiß (z. B. an Reifen, Kupplung, Bremsen) vermieden wird.

13. Obhutspflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug jederzeit sorgfältig gegen Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Benutzung zu sichern. Das Fahrzeug darf nur an Orten abgestellt werden, an denen eine Beschädigung, insbesondere durch den fließenden Verkehr, ausgeschlossen ist.

Bei Fahrten ins Ausland (sofern vertraglich erlaubt) ist das Fahrzeug nur dann unbeaufsichtigt abzustellen, wenn es sich auf einem bewachten Parkplatz, in einer verschlossenen Garage oder auf einem abgeschlossenen Einzel- bzw. Sammelparkplatz befindet.

Verstößt der Mieter gegen diese Pflichten, haftet er dem Vermieter für daraus entstehende Schäden.

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